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INFORMATIONEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN DES CORONAVIRUS AUF DEN SPORTBETRIEB  BEIM TSV SCHWABHAUSEN 1929

AB DEM 03. APRIL 2022 GIBT ES FÜR DEN SPORTBETRIEB

KEINE GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN MEHR.

ALLE SPORTARTEN KÖNNEN VOLLUMFÄNGLICH AUSGÜBT WERDEN.​

 

Links
TSV SCHWABHAUSEN - SCHUTZ- und HYGIENEKONZEPTE​​

In dieser Rubrik veröffentlichen wir das Schutz- und Hygienekonzept des TSV:

GESETZLICHE VERORDNUNGEN

Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 30. September 2022 verabschiedet und trat am

01. Oktober in Kraft.

Aktuell gilt die 17. BayIfSMV bis einschließlich 28. Oktober 2022.

Interessant sind auch die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DER SPORTFACHVERBÄNDE

Der Deutsche Olympische Sportbund hat zusammen mit den 16 Landessportbünden in einer LSB-Konferenz zehn DOSB-Leitplanken erarbeitet die eine Rückkehr in den Vereinssport ermöglichen sollen.

Vom Bayerischen Landes-Sportverband gibt es laufend aktualisierte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport und die Sportfachverbände haben Leitfäden, Übergangsregeln und Hygienekonzepte zur Wiederaufnahme eines Trainingsbetriebes entwickelt.

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