INFORMATIONEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN DES CORONAVIRUS AUF DEN SPORTBETRIEB BEIM TSV SCHWABHAUSEN 1929
AB DEM 03. APRIL 2022 GIBT ES FÜR DEN SPORTBETRIEB
KEINE GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN MEHR.
ALLE SPORTARTEN KÖNNEN VOLLUMFÄNGLICH AUSGÜBT WERDEN.
TSV SCHWABHAUSEN - SCHUTZ- und HYGIENEKONZEPTE
In dieser Rubrik veröffentlichen wir das Schutz- und Hygienekonzept des TSV:
GESETZLICHE VERORDNUNGEN
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 30. September 2022 verabschiedet und trat am
01. Oktober in Kraft.
Aktuell gilt die 17. BayIfSMV bis einschließlich 28. Oktober 2022.
Interessant sind auch die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DER SPORTFACHVERBÄNDE
Der Deutsche Olympische Sportbund hat zusammen mit den 16 Landessportbünden in einer LSB-Konferenz zehn DOSB-Leitplanken erarbeitet die eine Rückkehr in den Vereinssport ermöglichen sollen.
Vom Bayerischen Landes-Sportverband gibt es laufend aktualisierte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport und die Sportfachverbände haben Leitfäden, Übergangsregeln und Hygienekonzepte zur Wiederaufnahme eines Trainingsbetriebes entwickelt.