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INFORMATIONEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN DES CORONAVIRUS AUF DEN SPORTBETRIEB  BEIM TSV SCHWABHAUSEN 1929

Alle Dateien zum download findet ihr am ►Ende der Seite

AB MONTAG, 7. JUNI 2021 WIRD SPORT (KONTAKTFREIER EBENSO WIE KONTAKTSPORT) INDOOR WIE OUTDOOR IN GEBIETEN MIT EINER INZIDENZ < 100 OHNE FESTE GRUPPENOBERGRENZEN WIEDER MÖGLICH. IN GEBIETEN MIT EINER INZIDENZ < 50 AUCH OHNE AKTUELLEN NEGATIVEN TEST.

 

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Schwabhausen, 23.08.21

Liebe Sportlerinnen und Sportler des TSV,

 

seit Montag, den 23. August 2021 gibt es eine neue Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Je nach Inzidenz gilt für den Sport im Landkreis Dachau folgendes: 

 

Inzidenz unter 35:

Sowohl für Kontaktsport als auch für kontaktfreien Sport (Indoor und Ourdoor), gibt es keine Gruppenbegrenzung. 

Ein negatives Testergebnis ist nicht erforderlich (altersunabhängig für alle Sportarten).

 

Inzidenz über 35:

Outdoor-Sport: Sowohl für Kontaktsport als auch für kontaktfreien Sport, ohne Gruppenbegrenzung und ohne negativem Testnachweis (altersunabhängig für alle Sportarten)

 

Indoor- Sport: Sowohl für Kontaktsport als auch für kontaktfreien Sport, ohne Gruppenbegrenzung aber mit

negativem Testnachweis (altersunabhängig für alle Sportarten)

Wie hat der Testnachweis zu erfolgen und welche Ausnahmen gibt es?

 

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

• eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

• eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

• oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde, vorzulegen.

 

 

Ausnahmen durch 3-G-Regelung:

 

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

• Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind,

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag und

• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.

 

​Bleibt bitte fit und habt trotz evtl. Umstände Spaß am Sport.

Eure Corona Task-Force

 

 

 

Schwabhausen, 07.06.21

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

 

ab Montag, 7. Juni 2021, ist aufgrund sinkender Inzidenzzahlen und zunehmender Impfungen der gesamte Sport in Bayern wieder möglich! Dies hat die bayerische Staatsregierung mit der 13. BayIfSMV auf den Weg gebracht.

 

Insbesondere der Kontaktsport in Hallen ist somit wieder zulässig.

 

Abhängig sind die Rahmenbedingungen für die Sportausübung von den lokalen Inzidenzwerten. Gruppengrößen entfallen grundsätzlich, bei Inzidenzen über 50 ist jedoch ein Test erforderlich.

Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept Sport nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Sobald die notwendigen Informationen der Sportfachverbände und des BLSV verfügbar sind, passen wir unser Rahmen-Hygienekonzept an die aktuellen Regelungen an. 

Die beschlossenen weiteren Lockerungen sind die ersehnten Schritte für die Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb, auf die wir alle gewartet haben. Nach wie vor steht für uns bei der Umsetzung dieser neuen Schritte aber die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt!

Wir bitten euch deshalb alle die Hygiene-Regelungen zu eurem eigenen Schutz weiter zu befolgen. Es wäre sehr schade, wenn wir die nun gewonnenen Erleichterungen und Möglichkeiten durch Ignoranz und Leichtsinn wieder verlieren.

Bitte bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Eure Corona Task-Force

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Schwabhausen, 21.05.21

Liebe Mitglieder,

nachdem es unter der Woche unterschiedliche Interpretationen was die zugelassenen Gruppengrößen betrifft gegeben hat, wurde die 12. BayIfSMV gestern ergänzt und sorgt somit an dieser Stelle für Klarheit. 

Ab dem 21. Mai 2021 ist altersunabhängiges Mannschaftstraining (generell Kontaktsport unter freiem Himmel) in Gruppenstärken bis zu 25 Personen ohne jede Altersbeschränkung wieder gestattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt und alle Teilnehmenden über einen Corona-Test mit negativem Ergebnis verfügen, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen.

In den Hallen ist nur kontaktfreier Sport erlaubt und die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.

Bei 7‑Tages-Inzidenzwerten unter 50 ist ab 21. Mai 2021 bei den oben geschilderten Neuerungen der Testnachweis nicht mehr erforderlich. Aber soweit sind wir noch nicht. 

Mit sportlichen Grüßen

Eurer TSV Vorstand

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Schwabhausen, 15.05.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler beim TSV Schwabhausen,

die stark rückläufige 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dachau macht es möglich, dass wir ab Sonntag, 16.05.2021 den Vereins-sportbetrieb in allen Abteilungen und allen Sportarten wieder aufnehmen können (dürfen).

 

Vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können, darf im Außenbereich Kontaktsport und im Innenbereich kontaktloser Sport ausgeführt werden. Von der Verpflichtung befreit sind geimpfte und genesene Personen, sowie Kinder unter 6 Jahren.

Als Nachweis gilt ein Impfausweis, eine Genesungsbestätigung, ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis. Die Teilnehmer können auch vor Ort und unter Aufsicht eines Corona-Beauftragten einen Selbsttest durchführen.

Bei einer nachhaltigen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 entfällt die Testpflicht. Es besteht also Hoffnung, dass uns diese Einschränkung nur für einen kurzen überschaubaren Zeitraum begleitet.

Ohne negative Testungen ist lediglich im Außenbereich kontaktloser Sport von max. 5 Personen aus zwei Haushalten oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern (unter 14 Jahren) möglich.

Zusätzlich ist unser aktualisiertes Rahmen-Hygienekonzept zu beachten und einzuhalten.

Unverändert zum letzten Jahr ist auch weiterhin eine Kontaktdatenerfassung notwendig, um im Falle einer nachträglich identifizierten COVID-19-Infektion die Kontaktpersonenermittlung durchzuführen.

Selbstverständlich stellt das, insbesondere mit den Mehraufwendungen, jeden Einzelnen (Verantwortliche wie betroffene Sportlerinnen und Sportler) vor enorme Herausforderungen. Gleichwohl nehmen wir diese zusätzlichen Mühen im Sinne unserer aller Gesundheit und vor dem Hintergrund, dass wir unsere faszinierenden Sportarten hoffentlich bald wieder vollumfänglich nachgehen können in Kauf!

Wir vertrauen auch weiterhin auf Eure Disziplin und freuen uns auf einen weiteren großen, gemeinsamen Schritt in Richtung Normalität. Bleibt uns bitte auch weiterhin gewogen!

Euer TSV-Vorstand

 

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Schwabhausen, 28.04.2021

Lieber TSV Mitglieder,

gestern hat die Bayerische Staatsregierung die 12. BayIfSMV an das IfSG insoweit angepasst, dass ab sofort auch bei einer 7-Tage Inzidenz von über 100 im Landkreis Dachau kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen von bis zu 5 Kindern und Jugendlichen

unter 14 Jahren zulässig ist. 

 

Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Es ist ein kleiner Schritt, aber immerhin dürfen somit unsere jüngsten Mitglieder wieder mit einem Training beginnen.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

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update vom 22.04.2021

 

Alle weiteren Lockerungsschritte sind mindestens bis zum 09. Mai 2021 ausgesetzt worden.​

 

 

update vom 12.04.2021

Alle weiteren Lockerungsschritte sind mindestens bis zum 26. April 2021 ausgesetzt worden.​

 

 

update vom 25.03.2021

Ihr habt es ja sicherlich alle bereits gelesen und mitbekommen, leider ist die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Dachau den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gestiegen.

Damit tritt jetzt die sogenannte Notbremse in Kraft und damit ist nur noch kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Alle weiteren Lockerungsschritte sind mindestens bis zum 12. April 2021 ausgesetzt worden.​

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Schwabhausen, 22.03.2021

Liebe TSV-Mitglieder,

da die Infektionszahlen in Bayern steigen, werden die weiteren Öffnungsschritte, die in § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 22. März 2021 vorgesehen waren, gestoppt.

Das bedeutet, dass derzeit all das gilt, was seit dem 8. März 2021 gegolten hat.

Abschließend wünschen wir uns allen, dass in den kommenden Wochen die Infektionszahlen wieder sinken, neue Virus-Mutationen ausbleiben, so dass wieder mehr Vereinssport möglich wird.

Bitte bleibt zuversichtlich, optimistisch und gesund!

Eure CTF

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Schwabhausen, 08.03.2021

An alle TSV Mitglieder, Sportler, Übungsleiter und Funktionäre

Ab dem 8. März 2021 dürfen unsere Outdoor-Sportler, mit gewissen Einschränkungen, wieder ihren geliebten Sport ausführen und wenn weiterhin alles gut läuft, ist dann ab dem 22. März auch der Sport im Innenbereich wieder möglich. 

Natürlich ist das alles sehr fragil und von den täglichen Inzidenzwerten abhängig. Aber es ist ein kleiner erster Schritt, den wir natürlich machen wollen. Besonders unsere Kinder und Jugendlichen werden extrem froh über diese kleine, erste Lockerung sein.

 

Die angekündigten Impfungen im 2. Quartal werden dann sicherlich zu einer stabileren Corona-Lage führen und dadurch auch die Möglichkeiten auch für den Sportbetrieb weiter verbessern. Auch das gibt Hoffnung.

 

Zunächst aber wollen wir – Schritt für Schritt – uns wieder an unseren geliebten Sport herantasten und nun zunächst im Outdoor-Bereich loslegen. 

 

Hierzu haben wir in der Corona-Taskforce, auf Basis eines überarbeiteten „Rahmen-Hygienekonzepts“ die wichtigsten Regeln für unseren Verein festgelegt, die uneingeschränkt einzuhalten sind. Für den 22.3.2021 werden wir das Konzept dann nochmals anpassen.

Bis dahin heißt es aber weiterhin Geduld zu bewahren und aktiv mitzuhelfen, dass die Inzidenzwerte niedrig bleiben.

 

Bleibt gesund und zuversichtlich

Eure CTF

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Schwabhausen, 15.02.2021

Liebe Mitglieder des Turn- und Sportvereins Schwabhausen,

der Freistaat Bayern hat die Infektionsschutzmaßnahmen erneut bis zum 7. März verlängert. Trotz mancher Lockerungen ist noch immer kein Vereinssport möglich. Es bleibt im Moment nur die Möglichkeit Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen auszuüben. Mannschaftssport bleibt untersagt.

Unsere Sportanlagen müssen deshalb leider weiterhin geschlossen bleiben. Einzig bekannte Ausnahme gilt für die Profisportlerinnen unserer Tischtennisabteilung. Aber auch hier gibt es zwingend zu beachtenden Voraussetzungen. So dürfen keine Zuschauer zugelassen werden und das ausgearbeitete Schutz- und Hygienekonzept muss beachtet werden.

Wir hoffen darauf, dass durch die weitere dauerhafte Absenkung der Inzidenzwerte bald wieder Vereinssport ausgeübt werden kann.

Die Sportdachverbände setzen sich mit einem Stufenplan für eine zügige Öffnung des Sportbetriebes ein, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. 

Bis es soweit ist, bitten wir euch weiterhin um Geduld und hoffen ihr haltet eurem Verein auch in diesen schwierigen Zeiten die Treue.

Bitte bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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Schwabhausen, 09.12.2020

Liebe Sportlerinnen und Sportler des TSV Schwabhausen,

die Maßnahmen des Freistaats Bayern gegen die Ausbreitung des Coronavirus werden immer weiter verschärft. Die Haltbarkeit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen werden immer kürzer. Seit heute 09. Dezember ist bereits die 10. BayIfSMV in Kraft getreten.

Was den Sport betrifft hat sich nicht viel geändert. Weiterhin ist Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird, gestattet. Kinder unter 14 Jahren die zu diesen Hausständen gehören bleiben bei der Gesamtzahl außer Betracht.

 

Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten ist weiterhin untersagt. Deshalb bleibt das gesamte Areal des Sportcampus des TSV Schwabhausen noch bis mindestens 05. Januar 2021 gesperrt (Ausnahme Profisport).

Wir können nur hoffen, dass die Maßnahmen bald die gewünschten Erfolge zeigen und wir unsere Hallen und Plätze möglichst bald im Neuen Jahr wieder öffnen dürfen. Bitte bleibt gesund!

Eure CTF

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Schwabhausen 01.12.2020

Liebe TSV-Mitglieder,

zum 01. Dezember wurde der aktuelle Lockdown mit in Kraft treten der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung verlängert. 

Bis einschließlich 20.12.2020 ist die Ausübung von Mannschaftssportarten weiterhin untersagt. Die Ausübung von Individualsportarten ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten ist ebenfalls untersagt.

Deshalb bleiben sämtliche Sportstätten des TSV Schwabhausen auch weiterhin geschlossen.

Lediglich Berufssportlern und Leistungssportlern des Bundes- und Landeskaders ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb erlaubt.

Dies trifft bei uns auf die Sportlerinnen und Trainer der Bundesliga Tischtennismannschaften zu.

Die Anwesenheit von Zuschauern ist jedoch weiterhin  ausgeschlossen.

Ein schwieriges und außergewöhnliches Sportjahr neigt sich seinem Ende zu. Uns bleibt aktuell nur zu hoffen, dass sich die Rahmenbedingungen im Neuen Jahr wieder freundlicher zeigen und wir alle bald zu unserem gewohnten Sportprogramm zurückkehren können. 

Euch allen eine besinnliche Adventszeit und bitte bleibt gesund.

Der Vorstand

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Schwabhausen, 31.10.2020

Liebe Sportfreunde und Mitglieder des TSV,

 

Corona lässt uns einfach nicht los und aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen.

Diese Beschlüsse, welche auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November bis Ende November.

So wurden in der Ministerratssitzung u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.

  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.

  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Somit sind ab Montag, den 2.11.2020 unsere Sportanlagen (Innen- und Außenanlagen) leider wieder gesperrt und wir müssen euch bitten, diese bis voraussichtlich 30.11.2020 nicht mehr zu benutzen bzw. zu betreten!

 

Wir hoffen aber sehr, dass die aktuellen Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die Corona-Lage wieder soweit verbessert, dass wir nach dem „Lockdown“ schon im Dezember – zumindest in der bisher eingeschränkten Form – wieder Sport treiben können.

 

Für die kommenden Wochen und Monate wünschen wir euch viel Zuversicht, Durchhaltevermögen und alles Gute.

 

Bleibt gesund und haltet euch bitte auch während der Quarantänezeit fit, denn das ist der beste Schutz gegen den Virus.

Der Vorstand

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Schwabhausen, 25.09.2020

An alle Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter und Sportler des TSV Schwabhausen,

endlich ist es soweit! Seit Samstag, den 19. September, ist im bayerischen Sport wieder Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten erlaubt und auch Zuschauer sind unter bestimmten Auflagen ebenfalls zugelassen.

Die beschlossenen weiteren Lockerungen sind ein elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb, das gibt uns Perspektive und Zuversicht. Nach wie vor steht für uns bei der Umsetzung dieser neuen Schritte aber die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt!

Aus diesem Grund möchten wir euch auf die wichtigsten Änderungen hinweisen, die in der 6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung veröffentlicht sind:

  • Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. 

  • Zuschauer im organisierten Sport sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

  • In geschlossenen Räumen sind höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Besucher zugelassen. 

  • Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Dabei gilt die Maskenpflicht für Zuschauer auch auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

  • Für die Freigabe von bundesweiten Sportveranstaltungen (darunter fallen die Spiele unsere Bundesliga-Damenmannschaften im Tischtennis) wurden weitere detailliertere Vorgaben zum Thema Zuschauer, Kartenverkauf und Gastronomie beschlossen.

In Abstimmung mit dem Vereinsbeirat haben wir unser Schutz- und Hygienekonzept aktualisiert und stellen es im unteren Bereich dieser Seite für alle Mitglieder zum download zur Verfügung.

Wir haben seit diesem Wochenende auch die Nutzung der Umkleidekabinen und der Duschen im Vereinsheim gestattet. Das Lüftungskonzept und die maximale Belegungszahl pro Kabine sind bitte unbedingt zu beachten.

Wir bitten euch alle diese Regelungen zu eurem eigenen Schutz zu befolgen. Es wäre sehr schade wenn wir die nun gewonnenen Erleichterungen und Möglichkeiten durch Ignoranz  und Leichtsinn wieder verlieren.

Bitte bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Eure Corona Task-Force

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Schwabhausen, 02.08.2020

Liebe Mitglieder des TSV Schwabhausen,

der Bayerische Landessport-Verband hat seine Mitgliedsvereine am 31. Juli 2020 über gute Nachrichten informiert.

 

In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration an den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) wurde am Mittwochabend bekannt, dass Trainingsspiele für Mannschaftssportarten mit Kontakt ab sofort erlaubt sind.

Wie in dem Schreiben des Sportministeriums nochmals betont wird, sind derzeit in Bayern nach der 6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV), deren Gültigkeit bis 16.08.2020 verlängert wurde, noch keine Sportwettkämpfe in Kontaktsportarten (wie z.B. in manchen Mannschafts- und Kampfsportarten) zugelassen. Unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß des Rahmenhygienekonzepts Sport ist das Training in festen Trainingsgruppen gestattet. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt.

Sofern Trainingsspiele bei Mannschaftssportarten mit Kontakt vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese nun zugelassen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage allerdings beschränkt auf Spiele zwischen Vereinen aus Bayern.

Eine weitere erfreuliche Nachricht betrifft den Kampfsport: ab dem 1.August wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Das bedeutet, dass auch viele Kampfsportarten ab Samstag wieder mit mehr als fünf Personen trainieren können.

Mit sportlichen Grüßen

Eure Corona Task Force

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Schwabhausen, 11.07.2020

Liebe TSV-Mitglieder,

das Infektionsgeschehen in der Corona-Krise bleibt in Bayern weiterhin stabil, die Strategie einer vorsichtigen und schrittweisen Öffnung hat sich bewährt. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung weitere Teile des Sportbetriebs im Verein freigegeben, die seit dem 8. Juli gelten.

So können im Bereich des organisierten Sports ab sofort Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch im Indoorbereich durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird. Dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen. Gruppenbezogene Trainingseinheiten werden indoor jetzt auf höchstens 120 Minuten (bisher 60 Minuten) beschränkt.

Wir haben unsere Schutz- und Hygienekonzepte entsprechend aktualisiert und im unteren Bereich dieser Seite veröffentlicht.

Der TSV Schwabhausen begrüßt die neuen Lockerungen im Sport, die Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem geregelten Sportbetrieb, wie wir ihn kennen und lieben. Uns ist bewusst, dass ihr alle auf eine schnelle Rückkehr zur Normalität hofft und bereits in den Startlöchern steht. Dennoch steht nach wie vor die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler an oberster Stelle. 

Mit sportlichen Grüßen

Eure Corona Taks Force

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Schwabhausen, 21.06.2020

Liebe Sportfreunde,

inzwischen hat die Bayerische Staatsregierung weitere Erleichterungen für den Sport beschlossen und diese in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.

 

Die Gruppenobergrenze von 20 Personen wird ab 22. Juni 2020 aufgehoben, somit ergibt sich die Zahl der möglichen Teilnehmer aus der Größe der zur Verfügung stehenden Trainingsfläche. Für unsere Vereinsheimhalle empfehlen wir weiterhin die Anzahl auf insgesamt 20 Personen zu beschränken, damit die notwendigen Abstandsregeln in jedem Fall eingehalten werden können.

Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben weiterhin geschlossen.

 

Die Trainingszeit bleibt indoor bei maximal 60 Minuten, damit zwischen den einzelnen Trainingsgruppen ausreichend Zeit verbleibt um einen kompletten Luftaustausch in der Halle zu gewährleisten. Ein entsprechender Hallenbelegungsplan wird in der kommenden Woche veröffentlicht.

Die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte der Abteilungen wurden an die aktuellen Regelungen angepasst und können hier unten eingesehen werden.

Wir hoffen weiterhin auf euer Verständnis und eure Unterstützung - gemeinsam schaffen wir aus der Situation das Beste zu machen.

Mit sportlichen Grüßen

eure CTF

Willi Jais    Markus Böhm    Thomas Löffler

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Schwabhausen, 31.05.2020

Liebe TSV-Mitglieder,

zum 30.05.2020 trat die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin sind weitere Lockerungen im Sportbereich vorgesehen. So sind unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, kontaktfreie Indoorsportarten wieder zulässig.

 

Außerdem darf auch der Outdoor-Trainingsbetrieb kontaktfrei für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder starten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wird auch der Wettkampfbetrieb wieder zugelassen.

Das für den Sport zuständige BSTMI hat ein Rahmenhygienekonzept Sport veröffentlicht, welches als Mindestrahmen für unsere

TSV-Abteilungskonzepte ab sofort verbindlich ist. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olym- pischen Sportbundes (DOSB) und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind.

Ihr seht die Vorgaben haben inzwischen ein kaum noch zu überschauendes Ausmaß angenommen. Trotzdem werden wir natürlich - wo es nötig ist - auch die bereits genehmigten Abteilungskonzepte an die neuen Vorgaben so schnell wie möglich anpassen bzw. diese ergänzen. Die Konzepte einiger Indoorabteilungen sind bereits in Arbeit und wir hoffen, dass wir alle Vorgaben beim TSV Schwabhausen auch umsetzen können.

Wir freuen uns sehr, dass ab 8.Juni im Freien wieder Gruppen bis zu einer maximalen Größe von 20 Personen (inklusive Trainer) trainieren dürfen. Der Mindestabstand von je 1,5 Metern zwischen allen Teilnehmern und die bekannten Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin. Das bedeutet auch, dass noch kein Training mit Körperkontakt stattfinden darf. 

 

Ansonsten bleiben die bekannten Corona-Spielregeln bestehen: Trainer/Übungsleiter/Corona-Beauftragte welche die spezielle Corona-Belehrung unterschrieben haben informieren ihre jeweiligen Teilnehmer über die Regeln.

Mit sportlichen Grüßen

Eure Corona Task Force

 

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Schwabhausen, 23.05.2020

Liebe Sportfreunde,

 

endlich ist es soweit und wir können euch mitteilen, dass wir jetzt auch den 2. Schritt in Richtung „Corona-Exit“ tun können!

 

Ab Montag, 25. Mai sind neben den Tennisplätzen, auch die Fußballplätze und die Stockschützenanlage unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Abteilungskonzepte ausschließlich zur Trainingsnutzung freigegeben. 

Wettkämpfe sind weiterhin nicht erlaubt.

 

Gesperrt bleiben auf dem Sportcampus des TSV Schwabhausen neben den beiden Turnhallen auch das DFB-Minispielfeld sowie das Beachvolleyballfeld.

 

Für uns bedeutet das, dass wir jetzt im Bereich unserer Außenanlagen eigenverantwortlich handeln können und wir wollen uns dieser Verantwortung auch stellen. Die betroffenen Abteilungen haben mittlerweile sehr gute Hygiene-Konzepte ausgearbeitet, die vom Vorstand bzw. der Corona Task Force genehmigt wurden. Wenn alle Vorgaben jetzt auch 100%ig umgesetzt werden, wird uns dieser weitere Schritt in die Normalität sicher gelingen. 

Voraussetzung ist aber der gemeinsame, verantwortliche Umgang mit diesen „neuen Spielräumen“, denn ohne die Akzeptanz der genehmigten Abteilungskonzepte gibt es auch keine Nutzung des Sportgeländes. Deshalb kann ein Training nur unter Anleitung eines Trainers, Übungsleiters oder Corona-Beauftragten stattfinden. Diese müssen sich mit den Voraussetzungen einverstanden erklären und dies schriftlich dem Vorstand gegenüber bestätigen. Das entsprechende Formular findet ihr weiter unten zum Download. 

Weil die Geschäftsstelle zur Zeit noch geschlossen ist, bitten wir euch die Einverständniserklärungen in den Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen oder vorab per E-Mail (geschaeftsstelle@tsv-schwabhausen.de) zu senden und das Original nachzureichen. 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass die Sportplätze grundsätzlich weiterhin für die Allgemeinheit (Nicht-Trainingsbetrieb und Privatpersonen) gesperrt bleiben müssen! 

Wir wünschen euch jetzt einen guten Start und wir hoffen für alle anderen Abteilungen, dass wir uns bald mit den nächsten Schritten in Richtung „Corona-Exit“ beschäftigen können.

 

Eure Corona Task  Force

Willi Jais    Markus Böhm    Thomas Löffler

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Schwabhausen, 15.05.2020

 

Liebe Mitglieder, Eltern, Trainer/Betreuer und Funktionäre des TSV Schwabhausen 1929 e.V.,

 

auf dieser Seite wollen wir euch alle notwendigen Informationen rund um den Sportbetrieb während der Beschränkungen aufgrund des Coronavirus geben.

 

Mit in Kraft treten der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 11. Mai 2020 kann der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung von Voraussetzungen wieder aufgenommen werden.

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

Aktuelle - für uns relevante - Ausnahme sind die Tennisplätze. Wir sind in Kontakt mit den kommunalen Behörden um die Freigabe weiterer Freiluftsportanlagen auf dem Gelände des TSV Schwabhausen zu erlangen.

Unser Vereinsheim mit der Turnhalle und die Heinrich-Loder-Halle bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Wir wollen euch beim Wiedereinstieg in den Sportbetrieb unterstützen, aber die entsprechenden Vorgaben der Regierung, der Kommunen, des DOSB, des BLSV und der Fachverbände haben ein schwer überschaubares Ausmaß angenommen. Um hier möglichst schnell reagieren zu können, haben wir im Vorstand eine „Corona Task Force“ eingerichtet. 

 

Diese besteht aus den drei Vorständen Willi Jais, Markus Böhm und Thomas Löffler.

 

Für den Wiedereinstieg gilt es entsprechende Rahmenbedingungen zeitnah zu realisieren und diese werden sich beim TSV Schwabhausen auf drei Säulen stützen:

 

1. Die Gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung sowie der Kommunalen Behörden 

2. Die DOSB-Leitplanken, die Handlungsempfehlungen des BLSV und die sportartspezifischen Leitfäden der Sportverbände

3. Abteilungspezifische Konzepte für die Umsetzung beim TSV Schwabhausen

Wir bitten euch im ersten Schritt für jede betroffene Abteilung einen Corona-Verantwortlichen zu benennen (z.B. Abteilungsleiter oder eine andere verantwortungsbewusste Person). Die Corona-Verantwortlichen dienen als Koordinatoren und gut informierte Ansprechpartner. Die betreffende Person ist Anlaufstelle für sämtliche Anliegen und Anfragen in der Abteilung und sorgt für die Einhaltung der Bedingungen 'vor Ort'.

Natürlich müssen wir auch aus Haftungsgründen sicher stellen, dass wir beim TSV Schwabhausen in Sachen „Corona“ alles tun, um die Vorgaben und Richtlinien der oben genannten Stellen einzuhalten.

Deshalb kann ein Training nur unter Anleitung eines Trainers, Übungsleiters oder Corona-Beauftragten stattfinden. Diese müssen sich mit den Voraussetzungen einverstanden erklären und dies schriftlich dem Vorstand gegenüber bestätigen. Das entsprechende Formular findet ihr weiter unten zum Download.

Wie bei allem, was zu organisieren ist, ist es auch in dieser Ausnahmesituation sinnvoll, möglichst strukturiert vorzugehen. Klare Absprachen sowie Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten sind die Basis für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Trainings. Und letzten Endes geht es auch um den bestmöglichen Infektionsschutz beim Training. Prozesse und Wissen in einer Funktion bzw. einem Amt zu bündeln dient dazu, schnell und klare Entscheidungen für die individuelle Situation in einem Verein zu treffen. Auch wir sind uns bewusst, dass dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist. 

Derzeit gibt es in Sachen Corona - auch unter unseren Mitgliedern - sehr unterschiedliche Ansichten und jeder hat hier seine eigenen, sicher berechtigten Argumente. Ungeachtet davon ist der TSV Schwabhausen aber gesetzlich verpflichtet, alle diese Vorgaben und Empfehlungen 100%ig umzusetzen und dazu müssen wir alle an einem Strang ziehen und einheitlich agieren. Wer dies nicht mittragen kann oder möchte, dem können wir leider noch keine Erlaubnis zur vorzeitigen Wiederaufnahme des Sportbetriebes geben und darum bitten wir um Verständnis.

Besonders haben wir hier unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch die zur Risikogruppe gehörenden Senioren im Blick. Es ist niemanden geholfen Sport nur um des Sports Willen zu machen, aber die aktuell notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln außer Acht zu lassen. Hier tragen wir alle für uns gegenseitig Verantwortung und dieser wollen und werden wir als Verein gerecht werden.

 

Die weitere Entwicklung ist hoffentlich positiv und eventuell werden dann auch die Rahmenbedingungen für den Sport bald wieder leichter, aber bis dahin brauchen wir eure Geduld und Mithilfe. Unter diesen Umständen sind wir  überzeugt, dass wir den schrittweisen „ Corona-Exit“ gemeinsam gut schaffen werden.

Eure Corona Task Force

Willi Jais    Markus Böhm    Thomas Löffler

 

 

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Schwabhausen, 10.05.2020

Liebe TSV-Mitglieder, Funktionäre, Trainer und Übungsleiter,

 

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 5. Mai 2020 verordnet 

(Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breitensport- und Freizeitbereich unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen wieder aufgenommen werden kann:

 

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen

  • Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen

  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen

  • kontaktfreie Durchführung

  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

  • keine Nutzung von Umkleidekabinen

  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig)

  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

  • keine Zuschauer

Der Vorstand ist sich durchaus bewusst, dass viele seiner Vereinsmitglieder ihren Sport (wenn auch eingeschränkt) wieder ausüben möchten. Dennoch müssen die Vorgaben der Regierung und die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes und der Sportfachverbände zunächst geprüft und überdacht werden, wie wir diese beim TSV Schwabhausen einhalten und umsetzen können.

 

Zunächst muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb in unserer Gemeinde behördlich gestattet ist. Denn es heißt auch, dass der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagtist. 

 

Dazu haben wir heute die Information bekommen, dass der Landrat und die Gemeindebürgermeister im Landkreis Dachau an einer einheitlichen Lösung für alle Sportvereine arbeiten.

Wir erwarten in der kommenden Woche also weitere Details von den kommunalen Behörden.

 

Bis dahin bleiben die Sportplätze und Sportanlagen noch gesperrt. 

Wir bitten dafür um euer Verständnis.

 

Öffnen werden wir ab Montag die Tennisplätze (siehe dazu die Meldung der Tennisabteilung).

Wir bitten jedoch alle Tennisspieler*innen um die strikte Einhaltung der vorgegebenen Verhaltensregeln und der Hygienehinweise. Nur wenn wir alle diszipliniert und sorgfältig damit umgehen, wird es möglich sein, dass in nächster Zeit weitere Lockerungen genehmigt werden. 

 

Im Vorfeld der behördlichen Genehmigung sind wir mit den übrigen Abteilungen - deren Sportausübung im Freien möglich ist - im Gespräch, wie diese die vorgegebenen Voraussetzungen umsetzen und einhalten können. Erste Hygieniekonzepte wurden dazu bereits erarbeitet.

Der Vorstand

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Links
TSV SCHWABHAUSEN - SCHUTZ- und HYGIENEKONZEPTE​​

In dieser Rubrik veröffentlichen wir das Schutz- und Hygienekonzept des TSV, das Lüftungskonzept für die Vereinsheimhalle und stellen die Einverständniserklärung zum Download zur Verfügung

GESETZLICHE VERORDNUNGEN

Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 05. Juni verabschiedet und trat am 07. Juni in Kraft. 

Aktuell gilt die 13. BayIfSMV bis einschließlich 25. August 2021.

Interessant sind auch die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DER SPORTFACHVERBÄNDE

Der Deutsche Olympische Sportbund hat zusammen mit den 16 Landessportbünden in einer LSB-Konferenz zehn DOSB-Leitplanken erarbeitet die eine Rückkehr in den Vereinssport ermöglichen sollen.

Vom Bayerischen Landes-Sportverband gibt es laufend aktualisierte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport und die Sportfachverbände haben Leitfäden, Übergangsregeln und Hygienekonzepte zur Wiederaufnahme eines eingeschränkten Trainingsbetriebes entwickelt.

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