INFORMATIONEN zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes ab 11. Mai 2020
Den aktuellsten Stand findet ihr ab sofort auf unserer "Corona" Seite
Liebe TSV-Mitglieder, Funktionäre, Trainer und Übungsleiter,
das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 5. Mai 2020 verordnet
(Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breitensport- und Freizeitbereich unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen wieder aufgenommen werden kann:
Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen
Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen
kontaktfreie Durchführung
konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
keine Nutzung von Umkleidekabinen
keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig)
keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
keine Zuschauer

Der Vorstand ist sich durchaus bewusst, dass viele seiner Vereinsmitglieder ihren Sport (wenn auch eingeschränkt) wieder ausüben möchten. Dennoch müssen die Vorgaben der Regierung und die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes und der Sportfachverbände zunächst geprüft und überdacht werden, wie wir diese beim TSV Schwabhausen einhalten und umsetzen können.
Zunächst muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb in unserer Gemeinde behördlich gestattet ist. Denn es heißt auch, dass der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt ist.
Dazu haben wir heute die Information bekommen, dass der Landrat und die Gemeindebürgermeister im Landkreis Dachau an einer einheitlichen Lösung für alle Sportvereine arbeiten.
Wir erwarten in der kommenden Woche also weitere Details von den kommunalen Behörden.
Bis dahin bleiben die Sportplätze und Sportanlagen noch gesperrt.
Wir bitten dafür um euer Verständnis.
Öffnen werden wir ab Montag die Tennisplätze (siehe dazu die Meldung der Tennisabteilung).
Wir bitten jedoch alle Tennisspieler*innen um die strikte Einhaltung der vorgegebenen Verhaltensregeln und der Hygienehinweise. Nur wenn wir alle diszipliniert und sorgfältig damit umgehen, wird es möglich sein, dass in nächster Zeit weitere Lockerungen genehmigt werden.
Im Vorfeld der behördlichen Genehmigung sind wir mit den übrigen Abteilungen - deren Sportausübung im Freien möglich ist - im Gespräch, wie diese die vorgegebenen Voraussetzungen umsetzen und einhalten können. Erste Hygieniekonzepte wurden dazu bereits erarbeitet.
Ihr könnt euch zusätzlich beim DOSB, beim BLSV und bei den Sportfachverbänden über die aktuellen Hinweise und Handlungsempfehlungen gerne direkt informieren:
Deutscher Olympischer Sportbund DOSB
Bayerischer Landes-Sportverband BLSV
Bayerischer Fußball-Verband BFV
Bayerischer Tennis-Verband BTV
Bayerischer Leichtathletik-Verband BLV
Bayerischer Volleyball-Verband BVV
Deutscher Eisstock-Verband DESV
Sobald wir weitere Informationen für euch haben, werden wir über die Homepage berichten.
Mit sportlichen Grüßen
Eurer TSV-Vorstand
Stand 10.05.2020 15:00 Uhr
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